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   OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11   

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https://dejure.org/2012,8381
OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11 (https://dejure.org/2012,8381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2012 - 20 W 297/11 (https://dejure.org/2012,8381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2012 - 20 W 297/11 (https://dejure.org/2012,8381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • notar-drkotz.de

    Prüfung der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB durch das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365; GBO § 20; GBO § 153 Abs. 2
    Prüfung der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB durch das Grundbuchamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2012, 99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber sich in § 1364 BGB grundsätzlich für die Verfügungsfreiheit jedes Ehegatten über sein Vermögen entschieden hat, so dass es sich bei § 1365 Abs. 1 BGB um eine Ausnahmevorschrift handelt (BGHZ 35, 135 und 106, 253=Rechtspfleger 1989, 189).

    Der dafür maßgebliche Zeitpunkt war entgegen der Meinung des Antragstellers der Vertragsabschluss am ...2010 (BGHZ 106, 253 = Rechtspfleger 1989, 189; FamRZ 90, 970; Palandt/Brudermüller: BGB, 70. Aufl., § 1365, Rdnr. 10) und nicht die Protokollierung der Urkunde vom ...2006.

  • BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88

    Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Hinzukommen müssen ferner konkrete Anhaltspunkte für die nach ganz herrschender Meinung in § 1365 BGB als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal enthaltene positive Kenntnis des Vertragspartners - hier also des Beteiligte zu 2) - davon, dass das betroffene Grundstück das ganze oder nahezu ganze Vermögen der Übergeberin darstellt bzw. von den Verhältnissen, aus denen sich dies ergibt (BGH Rpfleger 1989, 190; ThürOLG FamRZ 2010, 1733).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber sich in § 1364 BGB grundsätzlich für die Verfügungsfreiheit jedes Ehegatten über sein Vermögen entschieden hat, so dass es sich bei § 1365 Abs. 1 BGB um eine Ausnahmevorschrift handelt (BGHZ 35, 135 und 106, 253=Rechtspfleger 1989, 189).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Für die darin enthaltene erbvertragliche Einsetzung des Beteiligten zu 2) als Alleinerbe seiner Mutter bedurfte es schon deshalb keiner Genehmigung nach § 1365 Abs. 1 BGB, da diese Norm keine Einschränkung der Testierfreiheit zur Folge hat (BGHZ 40, 218, 224; Staudinger/Thiele: BGB, 2007, § 1365 Rdnr. 11; Koch in Münchener Kommentar zum BGB, § 1365, Rdnr. 39).
  • BGH, 16.05.1990 - XII ZR 37/89

    Feststellungsinteresse für die Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Der dafür maßgebliche Zeitpunkt war entgegen der Meinung des Antragstellers der Vertragsabschluss am ...2010 (BGHZ 106, 253 = Rechtspfleger 1989, 189; FamRZ 90, 970; Palandt/Brudermüller: BGB, 70. Aufl., § 1365, Rdnr. 10) und nicht die Protokollierung der Urkunde vom ...2006.
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BGH § 1365 BGB auch dann nicht anwendbar und bei größeren Vermögen nicht von einer Verfügung über das gesamte Vermögen auszugehen ist, wenn dem verfügenden Ehegatten 10 % verbleiben (BGH Rpfleger 1980, 423, 424 und Rpfleger 1991, 309; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 3357).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1997 - 20 W 165/97

    Nachweis der Ehegattenzustimmung gegenüber Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31 - sowie vom 25.07.2002 - 20 W 192/01 - dok. bei juris- und 09.09.2010 - 20 W 302/10 -), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Senat, Beschluss v. 24.11.2011 - 20 W 380/11 - Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2002 - 20 W 192/01

    Grundbuchsache: Weitere Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31 - sowie vom 25.07.2002 - 20 W 192/01 - dok. bei juris- und 09.09.2010 - 20 W 302/10 -), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Senat, Beschluss v. 24.11.2011 - 20 W 380/11 - Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. FGPrax 2003, 197) sind maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Gesetzesverletzung des Grundbuchamts vorliegt, unbeschadet des § 74 GBO im Übrigen, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht die Gegebenheiten zur Zeit der Eintragung, gegen die ein Widerspruch eingetragen werden soll (so auch Meincke in Bauer/von Oefele: GBO, 2. Aufl., § 53, Rdnr. 65; Demharter, a. a. O., § 53, Rdnr. 23; Hügel/Holzer: GBO, 2. Aufl., § 53, Rdnr. 23).
  • OLG Frankfurt, 09.09.2010 - 20 W 302/10

    Grundbuch: Prüfung der Voraussetzungen von § 1365 I 1 BGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11
    Es entspricht deshalb allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat bereits mehrfach angeschlossen hat (vgl. Beschlüsse vom 28.05.1997- FamRZ 1998, 31 - sowie vom 25.07.2002 - 20 W 192/01 - dok. bei juris- und 09.09.2010 - 20 W 302/10 -), dass das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet ist, im Wege der Zwischenverfügung gemäß § 18 GBO den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag aus den Eintragungsunterlagen oder sonst bekannten bzw. nach der Lebenserfahrung naheliegenden Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Tatbestandsvoraussetzungen eines Veräußerungsverbots nach § 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB gegeben sind (PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2004, 38; Thüringer OLG Rpfleger 2001, 298; OLG München Rpfleger 2007, 259; Senat, Beschluss v. 24.11.2011 - 20 W 380/11 - Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 394; Palandt/Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1365 Rdnr. 28 m. w. N.).
  • OLG Jena, 05.03.2001 - 6 W 88/01

    Ehegattengrundstück; Prüfungspficht

  • OLG München, 09.01.2007 - 32 Wx 176/06

    Keine Ermittlungen des Grundbuchamtes zur Verfügung über Gesamtvermögen des

  • OLG Zweibrücken, 26.08.2003 - 3 W 171/03

    Grundbuchverfahren: Wirksamkeit einer nicht unterschriebenen Zwischenverfügung;

  • OLG Koblenz, 23.08.2007 - 5 U 284/07

    Begriff der Verfügung über das Vermögen im Ganzen

  • OLG Jena, 04.02.2010 - 4 W 36/10

    Zur Veräußerung von Einzelgegenständen (Grundstücken) durch einen Ehegatten (ohne

  • OLG Schleswig, 11.05.2012 - 2 W 32/12

    Eigentumsumschreibung bei Grundstücksveräußerung durch Ehegatten

    Das Grundbuchamt ist bei der Veräußerung eines Grundstückes nur dann berechtigt und verpflichtet, die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis anderen Vermögens zu verlangen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass dieses Grundstück das ganze oder nahezu das ganze Vermögen des Ehegatten bildet (BGHZ 35, 135 ; Senat, FGPrax 2005, S. 105 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Zweibrücken, DNotZ 2004, S. 151 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 9. September 2010, 20 W 302/10, und vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11 - jeweils bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]).

    Im Grundbuchverfahren gilt hinsichtlich des subjektiven Tatbestandsmerkmals der gleiche Prüfungsmaßstab wie für die geschriebenen objektiven Merkmale des § 1365 BGB : Das Grundbuchamt darf die Eigentumsumschreibung nur von der Zustimmung des Ehegatten des Veräußerers abhängig machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Vertragspartner bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes wusste, dass es sich bei dem Grundstück im Wesentlichen um das ganze Vermögen des Veräußerers handelt (BGH, FamRZ 1989, S. 475 f.; BayObLG, Rpfleger 2000, S. 265 f.; OLG Hamm, NJW-RR 2005, S. 104 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; Bauer, MittBayNot 2006, S. 39 ff. - Anmerkung zum Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005, bei dem kein Anlass zur Erörterung des subjektiven Tatbestandsmerkmals bestand).

    Selbst eine sehr enge familiäre Verbindung oder ein nahes Vertrauensverhältnis zwischen verfügendem Ehegatten und Erwerber genügt zwar für sich nicht, um bereits die Kenntnis des Erwerbers vom Vorliegen eines Gesamtvermögensgeschäfts festzustellen (vgl. dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2012, 20 W 297/11, bei [...]; OLG München, Beschluss vom 16. April 2012, 34 Wx 485/11, bei [...]; OLG Koblenz, FamRZ 2008, S. 1078 ff.).

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